Vorgehensweise

Das Projekt teilt sich in zwei Phasen auf. Zunächst wird mit einer Phase der Vorsondierung, in der die FFH-Gebieten des Landes Brandenburg, bzw. Gebietskomplexen näher hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit überprüft wird, begonnen.
Das weitere Vorgehen besteht in der Vorbereitung der Maßnahmenumsetzung mit dem Ziel der Ausfertigung von genauen Maßnahmenskizzen, der Ausformulierung eventueller Förderanträge und der Möglichkeit der Übernahme einer administrativen Projektträgerschaft.

Schritt 1

Schritt 2

Einige Beispiele für häufig verwendete Förderinstrumente:

  • Richtlinie für „Natürliches Erbe“
  • Verwaltungsvorschrift Vertragsnaturschutz im Offenland
  • Verwaltungsvorschrift Vertragsnaturschutz im Wald
  • MLUK-Forst-RL-NSW und BEW
  • EU-MLUL-Forst-RL