Natura 2000 und die FFH-Richtlinie

Sonnenaufgang am Selchower See ZAN gGmbH
Sonnenaufgang am Selchower See

Der Großteil unserer Arten- und Lebensraumvielfalt haben wir jahrhundertelang etablierten kultur-historischen Landnutzungsformen zu verdanken. Mit der Intensivierung der Landwirtschaft sind diese Kulturlandschaften jedoch in ihrem Fortbestand bedroht. Durch das EU-weite Schutzgebietenetzwerk „Natura 2000“ soll diese Vielfalt bewahrt werden.

Dieses weltweit einmalige Netz aus Schutzgebieten basiert auf Grundlage zweier EU-Richtlinien, die alle europäischen Mitgliedsstaaten zum langfristigen Erhalt geschützter Arten und Lebensraumtypen verpflichten.

Die Zusammensetzung des Natura-2000-Netzes

  • Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebiete dienen dem Schutz und Erhalt von 231 Lebens­raumtypen (LRT) und mehr als 1 000 wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in Europa
  • Vogelschutzgebiete dienen dem Schutz von 200 europäischen Vogelarten.